Die AVB D&O enthalten im Gegensatz zu denen in der Praxis verbreiteten Bedingungen keine Regelung, dass der Versicherer zumindest einstweilen die Kosten übernehmen muss. Da aber nach § 100 VVG bei der ...
In der D&O-Versicherung sind grundsätzlich nur Vermögensschäden und gerade keine Personen- und Sachschäden versichert, wobei auch Schäden ausgeschlossen sind, die sich aus Personen- oder Sachschäden ...
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